Leistungsschwerpunkt Verkehrsmedizin
Untersuchung und Testung der verkehrsmedizinischern Qualifikation
Seit der Neuregelung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht, wurden die Fahrerlaubnis- und Führerscheinklassen angepasst. So gibt es nun international fünf Klassen:
- A: Krafträder
- B: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- C: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Klassen C, C1, CE,C1E)
- D: Kraftomnibusse (Klassen D, D1, DE, D1E)
- E: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit Anhänger über 750 kg
Grundsätzlich ist für den Erwerb eines PKW- oder eines Motorradführerscheins kein medizinische Attest oder Zeugnis notwendig. Ein qualifizierter Sehtest ist ausreichend.
Ein ärztliches Gutachten ist erforderlich als Eingangsuntersuchung bei allen LKW- und Busfahrern der Klassen C. und D., sowie bei der Beantragung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B.: Taxi u. ä.).
In zeitlichen Abständen und ab einem gewissen Alter hat der Gesetzgeber bestimmte Wiederholungsuntersuchungen vorgesehen. Diese Eingangsuntersuchung benötigen ebenfalls Bewerber um eine Fahrgastbeförderung (Taxi-, Rettungs- und Krankenwagenfahrer)
Aus verschiedensten Gründen kann die Straßenverkehrsbehörde eine medizinische Überprüfung der persönlichen Eignung eines Bewerbers anordnen. Dieses Gutachten muss dann von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden.
Einige Straßenverkehrsämter fordern für verschiedene Bewerber in der letzten Zeit häufig einen Reaktionstest. Dieser wird allerdings nur in speziellen arbeitsmedizinischen Zentren durchgeführt. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei dem zuständigen Amt.
Ein ärztliches Attest wird ebenfalls vor der Vergabe einer Motor- und Motorradrennsport Lizenz verlangt. Die Untersuchungen richten sich nach den offiziellen Leitlinien des Deutschen Motor Sport Bundes e.V. (DMSB).