Infos für Notfälle

Ein medizinischer Notfall - schnelles Handeln kann Leben retten

Medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten:

Notfall-/Notarzt-Telefon: 112

Kassenärztlicher Notdienst: 116 117
(dtms, 14 Cent / Minute)

Über die Telefon-Nr. des Kassenärztlichen Notdienstes (116 117) erfahren Sie den diensthabenden Arzt für die jeweilige Region:

Erreichbarkeit:
Mo., Di. und Do.: 19.00 - 07.30 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 07.30 Uhr
Sa., So. und Feiertage: 07.30 - 07.30 Uhr
jeweils bis zum darauf folgenden Tag

- Notfall-Praxis am Krankenhaus Euskirchen -

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 14.00 - 22.00 Uhr
Sa./ So./ Feiertage: 07.30 - 22.00 Uhr

Adresse:
Marien-Hospital Euskirchen
Gottfried-Disse-Straße 40
53879 Euskirchen

- Notfall-Praxis am Krankenhaus Mechemich -

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 14.00 - 22.00 Uhr
Sa./ So./ Feiertage: 07.30 - 22.00 Uhr

Adresse:
Kreiskrankenhaus Mechernich
St. Elisabeth-Str. 2-6
53894 Mechernich

Was ist zu tun in einem lebensbedrohenden Notfall?

Bei akuten medizinischen Notfällen ist es wichtig, unverzüglich den richtigen Notruf 112 zu wählen und ärztliche Hilfe anzufordern. Versuche, zunächst Angehörige, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, kosten wertvolle Zeit und verzögern den Einsatz des Rettungsdienstes.


Frühzeitiges Erkennen lebensbedrohlicher Situationen

Akute Notfälle sind bedrohliche oder unmittelbar lebensgefährliche Erkrankungen und Verletzungen, die der sofortigen Behandlung bedürfen. Bei den Erkrankungen handelt es sich meistens um plötzlich einsetzende Störungen und Veränderungen des Bewusstseins, der Herztätigkeit und der Atmung:

  • Plötzliche Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit(z.B. Unterzuckerung, Schlaganfall, Krampfanfall, Herz-Kreislauf-Stillstand)
  • Herzschmerzen oder Engegefühl in der Brust, Herzrhythmusstörungen(z.B. Durchblutungsstörungen am Herzen, Herzinfarkt, Herzrasen)
  • Luftnot oder Kurzatmigkeit, Erstickungsgefühl(z.B. schwerer Asthmaanfall, Wasser in der Lunge, Fremdkörperverschlucken)

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Feuer- und Rettungsleitstelle. Hier arbeitet rund-um-die-Uhr medizinisch ausgebildetes Notfallteam und hilft Ihnen gerne weiter.

Durchführung lebensrettender Erstmaßnahmen

Zur Überbrückung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes müssen durch den Ersthelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen eingeleitet werden:

Bewusstlose Patienten mit erhaltender Herz- und Atemtätigkeit auf die Seite legen, die Atemwege freimachen und den Kopf überstrecken (stabile Seitenlage).

Bei bewusstlosen Patienten, bei denen der Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand besteht, muss unverzüglich mit der Wiederbelebung begonnen werden:

  • fehlende allgemeine Lebenszeichen, keine Reaktion auf Ansprache/Berührung/Schmerzreize, keine Atemgeräusche und -bewegungen, bläuliche Hautfarbe

Maßnahmen zur Wiederbelebung:

  • Patient auf eine feste Unterlage legen (z.B. Boden)
  • Kleidung über dem Brustkorb öffnen
  • Brustkorb in der Mitte des Brustkorbs ca. 100 Mal pro Minute 4-5 cm eindrücken
  • Kopf überstrecken, Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase Beatmung durchführen
  • Fortführung im Verhältnis 30:2 (30 x Brustkorbkompression, danach 2 x beatmen)
  • wenn Beatmung nicht möglich: permanent Brustkompressionen (100 pro Minute)
  • Maßnahmen auf jeden Fall solange fortführen, bis der Rettungsdienst übernimmt
  • ggf. Anleitung zur Wiederbelebung durch die Mitarbeiter der Leitstelle


 

Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Stephan Uhlmann   •   Dr. med. Wolf-Andreas Werth   •   Fr. Ghazaleh Javadi Javed   •   Fr. Sylvia Hoss
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